Die Bundesregierung will noch in diesem Monat mit Massenabschiebungen abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan beginnen. Dafür sollen erstmals Sammelflieger eingesetzt werden.
Die Pläne des Bundesinnenministeriums sehen vor, schon sehr bald fünfzig afghanische Flüchtlinge mit einem Charterflugzeug zwangsweise an den Hindukusch zu deportieren. Bisher wurden abgelehnte Asylbewerber einzeln mit regulären Flügen abgeschoben. Dabei gab es immer wieder Proteste von Piloten oder Passagieren.
Abschiebungen von afghanischen Asylsuchenden, der nach Syrern zweitgrößten Flüchtlingsgruppe in Deutschland, gab es wegen der Sicherheitslage bisher nur vereinzelt. Das Auswärtige Amt beschreibt die Situation auf seiner Website mit den Worten: „In ganz Afghanistan besteht ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und andere Gewaltverbrechen kommen.“ Die jüngsten Anschläge in Kabul und in Masar-e-Sharif, wo das deutsche Generalkonsulat betroffen war, unterstreichen diese Lage.
In eklatanter Missachtung dieser Einschätzung drängt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf massenhafte und gewaltsame Deportationen. Grundlage für das Vorhaben des Bundesinnenministeriums bildet ein schmutziger Deal Deutschlands und der Europäischen Union mit der Regierung in Kabul. Sie haben ein Abkommen unterzeichnet, mit dem sich Afghanistan dazu verpflichtet, abgelehnte Asylbewerber gegen eine finanzielle Entschädigung zurückzunehmen. Die EU will sich damit von der Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge freikaufen.
Am Rande des Innenministertreffens der EU Anfang November beklagte de Maiziere (CDU) die wachsende Zahl afghanischer Flüchtlinge „Unsere Sorge“, sagte er, „ist im Moment die große Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan. Wir wollen, dass in Afghanistan das Signal ankommt: ‚Bleibt dort! Wir führen euch aus Europa direkt nach Afghanistan zurück!'“
Vergangene Woche reisten erneut deutsche Diplomaten nach Kabul, um letzte Details zu klären. Geplant ist unter anderem, auf dem Flughafen in Kabul ein eigenes Terminal für die Sammeldeportationen einzurichten. Man will aber auch die vorhandene Infrastruktur der Bundeswehr in Nordafghanistan für die Rückführung der Flüchtlinge nutzen.
Nach derzeitigem Stand gelten rund 12.500 abgelehnte Flüchtlinge aus Afghanistan in Deutschland als ausreisepflichtig, EU-weit sind es etwa 80.000 der insgesamt 213.000 afghanischen Flüchtlinge. De Maizière machte deutlich, dass aus seiner Sicht nichts gegen die Abschiebung in das vom jahrzehntelangen Bürgerkrieg zerrüttete und bettelarme Land spricht. Er merkte zynisch an: „Wir können nicht deutsche Soldaten und Polizisten ins Land schicken, die für mehr Sicherheit sorgen, und dann afghanische Asylbewerber in Deutschland lassen.“
Anders gesagt: Wenn sich die Bundeswehr an einem Auslandseinsatz der Nato beteiligt, haben die betroffenen Menschen kein Recht, sich und ihre Familien in Sicherheit zu bringen.
Andere führende Unionspolitiker wie CDU-Generalsekretär Peter Tauber schlossen sich der Haltung des Innenministers an und beschönigten die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan. Zuvor hatte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl, der gleichzeitig Innenminister der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg ist, ein Positionspapier vorgestellt, in dem er für eine erbarmungslose Abschiebung afghanischer Flüchtlinge eintritt. „Die ersten Flieger mit Rückkehrern an den Hindukusch müssen schnell abheben. Dabei dürfen wir uns nicht von Kabul abhängig machen“, erklärt Strobl. In einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt legte Strobl noch nach. „Wenn es nicht anders geht, muss die Ausreise auch mit Zwang vollzogen werden.“
Die Situation in Afghanistan hat sich in den letzten zwölf Monaten erheblich verschlechtert. Nach Angaben der Vereinten Nationen starben in den ersten neun Monaten dieses Jahres mehr als 2.500 Zivilisten im Bürgerkrieg. Im Zeitraum von 2009 bis 2015 sind bei Kämpfen zwischen afghanischen Sicherheitskräften sowie westlichen Besatzungstruppen und den radikalislamischen Taliban oder anderen Gruppen, bei Anschlägen und anderen Gewalttaten mehr als 21.300 Zivilisten getötet und rund 37.400 verletzt worden.
Trotzdem hält die Bundesregierung die Sicherheitslage in der Mehrzahl der 34 Provinzhauptstädte in Afghanistan für „ausreichend kontrollierbar“. Auf Anfrage des ARD-Magazins Fakt erklärte ein Regierungssprecher, die Bedrohungslage sei für Zivilisten weniger gefährlich sei als für Vertreter westlicher Organisationen oder Truppen. Die Taliban-Führung habe „wiederholt glaubhaft und eindeutig darauf hingewiesen, zivile Opfer zu vermeiden und zivile Infrastruktur zu schonen“.
Die internen Herkunftsländerleitsätze (HKL), mit denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Lage in den Herkunftsländern der Flüchtlinge beurteilt, zeichnen ein viel düsteres Bild. Darin heißt es: „In allen Teilen Afghanistans herrscht ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Form von Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfen zwischen afghanischen Sicherheitskräften und den Taliban sowie anderen oppositionellen Kräften.“
Außerdem seien Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet und würden kaum verfolgt. Die Lebensmittelversorgung sei schwierig und die Hälfte aller Kinder in Afghanistan „durch Mangelernährung langfristig geschädigt“. „Seit der zweiten Jahreshälfte 2012 steigt die Zahl der zivilen Opfer an“, ein Ende des Anstiegs sei nicht in Sicht, heißt es in den internen Leitlinien.
Um dennoch die Asylanträge afghanischer Flüchtlinge abzulehnen und sie als „ausreisepflichtig“ zu deklarieren, hat man jetzt an den Anfang der HKL einen ergänzenden Satz eingefügt: Danach seien „die grundsätzlichen Regelungen zu internen Schutzmöglichkeiten bei jungen, alleinstehenden und arbeitsfähigen Männern“ zu beachten, heißt es im Bürokratendeutsch. Als „konstant ausreichend sicher“ eingestuft werden dabei nach einem Bericht der Zeit mit Kabul, Balkh, Herat, Bamiyan, Takhar, Samangan und Panjshir sogar mehr Gebiete als bisher bekannt. Das BAMF behauptet, in diesen Gebieten könnten männliche Rückkehrer ohne großes Risiko ein Existenzminimum erarbeiten.
Dabei nutzt das BAMF eine üble Zahlentrickserei, um Asylgesuche von Afghanen ablehnen zu können. Sie errechnet eine „theoretische Gefahrendichte“, eine Art Wahrscheinlichkeitsrechnung für einen möglichen Tod durch gewaltsame Konflikte. Für Afghanistan ergibt sich bei 20.000 getöteten Personen im Jahr 2015 und einer Bevölkerung von 27 Millionen eine Sterbewahrscheinlichkeit von 0,074 Prozent. Das sei weit von einer „beachtlichen Wahrscheinlichkeit“ und damit einer tatsächlichen Gefahr entfernt, erklärt das BAMF.
Diese Argumentationsweise wird vom ehemaligen Richter Paul Tiedemann scharf kritisiert. Tiedemann schreibt in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, dass die Gefahrendichte bei den Bombardierungen Coventrys oder Frankfurts im Zweiten Weltkrieg unter einem Prozent gelegen habe. Selbst das Bombardement von Dresden, das weite Teile der Stadt zerstörte, sei mit 10,6 Prozent weit von der „beachtlichen Wahrscheinlichkeit“ entfernt, von der das BAMF spricht. Im ganzen Zweiten Weltkrieg, so berechnet es die Zeit, habe die „Gefahrendichte“ für Zivilisten nur 0,3 Prozent betragen.
Die zynischen Berechnungen, mit denen die Zahl der anerkannten Flüchtlinge aus Afghanistan gesenkt werden soll, werden auch benutzt, um die Beschäftigten des BAMF unter Druck zu setzen, mehr Ablehnungsbescheide zu erstellen. Die Anerkennungsquote von afghanischen Flüchtlingen ist bereits erheblich gesunken. 78 Prozent bekamen 2015 einen positiven Bescheid vom BAMF, in diesem Jahr sind es nur noch 52 Prozent.
Ein Mitarbeiter berichtete der Zeit: „Man bekommt schon mit, wie sich die Leitung die aktuelle Entscheidungspraxis vorstellt. Wer häufiger untypische Empfehlungen ausspricht oder Entscheidungen trifft, muss bei seinem Teamleiter vorsprechen.“ Ein anderer erklärte: „Eigentlich geben uns das Grundgesetz und das Asylrecht vor, wer bleiben darf und wer nicht. Dass jetzt so viele Afghanen abgelehnt werden, ist politisch so gewollt.“