Bereits Anfang dieser Woche soll die nächste Sammelabschiebung von afghanischen Flüchtlingen stattfinden. Den afghanischen Behörden wurde nach Informationen der Deutschen Presse Agentur eine 50 Personen umfassende Liste zugestellt, deren Deportation unmittelbar bevorsteht. Während die letzte Sammelabschiebung von 34 afghanischen Flüchtlingen Mitte Dezember noch zu einem Koalitionsstreit in einigen Landesregierungen geführt hat, an denen die Grünen beteiligt sind, haben sie nun ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Abschiebungen durchzusetzen.
In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Grünen aus zehn Landesregierungen (Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) darauf verständigt, Abschiebungen nach Afghanistan nicht zu blockieren, sondern sie mitzutragen.
Die Bundesländer seien dazu verpflichtet, Rückführungen zu vollziehen, betonen die Ländervertreter der Grünen. Schon allein deshalb könne man sich der Linie der Bundesregierung momentan nicht widersetzen. Im Papier heißt es: „Die Entscheidung darüber, ob Rückführungen nach Afghanistan grundsätzlich für möglich gehalten werden oder ob es zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse gibt, trifft allein die Bundesregierung auf Grundlage ihrer Einschätzung der dortigen Sicherheitslage.“
Damit machen die Grünen, die lange vorgaben, sich für Menschenrechte und Flüchtlingsschutz einzusetzen, den Weg frei für eine brutale Abschiebemaschinerie, die das Leben Tausender Flüchtlinge akut bedroht.
Unmittelbar vor der erklärten Bereitschaft der Grünen, Abschiebungen nach Afghanistan zu unterstützen, hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Innenministerien der Länder in einem Schreiben mitgeteilt, dass „einer Intensivierung der Rückführung die allgemeine Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan nicht entgegen steht“. De Maizière schrieb zudem, dass seit dem Anschlag auf einem Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember „die Abschiebepraxis in unserem Land insgesamt auf den Prüfstand“ steht und Rückführungsmaßnahmen „in Zukunft deutlich konsequenter“ durchgesetzt und fortgeführt werden müssen.
Anders als das Papier der Grünen glauben machen will, fällt der Vollzug von Abschiebungen direkt in die Kompetenz der Landesbehörden. Sie entscheiden, ob die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber zwangsweise durchgesetzt wird. Die Landesregierungen können aus humanitären Gründen Abschiebungen ebenso stoppen wie aus der grundsätzlichen Erwägung, dass das Leben und die Gesundheit der Flüchtlinge im Zielland der Abschiebungen bedroht ist.
Obwohl das im Kriegsland Afghanistan definitiv der Fall ist, wollen die Länder-Grünen jedoch „freiwillige Ausreisen“ dorthin forcieren. „Wo die freiwillige Ausreise scheitert, müssen jedoch auch zwangsweise Rückführungen per Abschiebung erfolgen“, verlangen sie weiter. Gleichzeitig wolle man sich dafür einsetzen, „dass vorrangig Straftäter und Gefährder abgeschoben werden“.
Das ist in doppelter Hinsicht zynisch. „Freiwillige Ausreisen“ sind nur eine besonders perfide Methode, Deportationen durchzusetzen, da den Flüchtlingen andernfalls angedroht wird, sie zwangsweise abzuschieben, ihnen die Kosten für die Deportation aufzubürden und sie mit einem Wiedereinreiseverbot zu belegen.
Die Flüchtlingshilfsorganisation ProAsyl mahnt außerdem, dass abgeschobene Flüchtlinge ganz bewusst unter Generalverdacht gestellt werden, um „in der Öffentlichkeit die Hemmschwelle für Abschiebungen in ein Kriegs- und Krisengebiet“ zu senken. Schon bei der ersten Sammelabschiebung von afghanischen Flüchtlingen im Dezember wurde fälschlicherweise behauptet, dass es sich um „Straftäter“ oder „alleinstehende junge Männer“ gehandelt habe.
Eine Recherche von ProAsyl kam dagegen zu dem Schluss, dass es sich nur bei einem Bruchteil der von einem Monat in Richtung Kabul Abgeschobenen um tatsächlich verurteilte Straftäter handelte. Von den sieben aus Hamburg deportierten Afghanen wurde nur einer aus der Strafhaft abgeholt, von den fünf vom Innenministerium in Nordrhein-Westfalen als Straftäter bezeichneten Flüchtlingen, waren nur drei auch rechtskräftig verurteilt. Bei den anderen beiden lief das Strafverfahren noch.
ProAsyl erklärt, dass von einer besonderen Einzelfallprüfung, auf die die Bundesländer und die Grünen regelmäßig verweisen, „angesichts der uns vorliegenden Fälle aus dem Dezember bisher jedenfalls keine Rede sein kann.“ Vielmehr war die Mehrzahl der Abgeschobenen seit mehreren Jahren in Deutschland, hatte Familie und war auf dem Weg in eine Berufsausbildung oder in Arbeit.
Während Proteste gegen die brutalen Massenabschiebungen nach Afghanistan zunehmen, wollen die Grünen diese nicht stoppen, sondern anders bezeichnen. In ihrer Erklärung fordern sie das Bundesinnenministerium dazu auf, „die unwürdige öffentliche Darstellung von 'Sammelabschiebungen'“ zu unterlassen. Denn dadurch könne „der falsche Eindruck von undifferenzierten Massenabschiebungen erweckt werden“.
Welche verbrecherische Politik die Grünen damit unterstützen, unterstreicht der jüngste Lagebericht des Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR). Dort heißt es, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem „innerstaatlichen bewaffneten Konflikt“ im Sinne des europäischen Flüchtlingsrechtes betroffen sei. „Ein pauschalierender Ansatz, der bestimmte Regionen hinsichtlich der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen, wie sie für den Flüchtlingsschutz oder den subsidiären Schutz relevant sind, als sichere und zumutbare interne Schutzalternative ansieht, ist nach Auffassung von UNHCR vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Afghanistan nicht möglich.“
Laut UNHCR hat sich der bewaffnete Konflikt in Afghanistan seit April 2016 weiter ausgebreitet und die Sicherheitslage rapide verschärft. Alleine im ersten Halbjahr kamen in dem Konflikt 1.601 Zivilisten infolge der Kämpfe ums Leben, 3.565 wurden verletzt. Hinzu kommen neue Rekordzahlen bei den Binnenflüchtlingen in Afghanistan. Das UNHCR zählte im Jahr 2016 in Afghanistan mehr als 530.000 neu durch Konflikte Vertriebene. Insgesamt waren 2016 innerhalb Afghanistans 1,7 Millionen Menschen auf der Flucht.
Das UNHCR schlussfolgert daraus, dass die abgelehnten Asylanträge von Flüchtlingen aus Afghanistan einer neuen Überprüfung unterzogen werden müssen, da „die Veränderung der Faktenlage eine neue Ermittlung des Schutzbedarfs“ erforderlich macht.
Derartige grundsätzliche humanitäre Überlegungen kommen den Grünen nicht einmal mehr in den Sinn. „Das ist ein verantwortungsvolles und tragfähiges Papier, auf das sich die große Mehrheit der Grünen in den Landesregierungen geeinigt hat“, kommentierte Volker Ratzmann als Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg für die Verhandlungen gegenüber der Stuttgarter Zeitung die Erklärung.
Der notorisch rechte grüne Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, sprach gar von einer „guten Nachricht“. Weiter ließ er verlautbaren, „Ja zu Abschiebungen nach Afghanistan. Wir stehen für das Asylrecht. Nun sind letztes Jahr 100.000 Afghanen zu uns gekommen, die kein Asyl erhalten. Also müssen sie zurück. Sonst können wir die Menschen, die Asyl erhalten können, nicht aufnehmen.“ Die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan kommentierte er zynisch mit einem Verweis auf die USA, die auch nicht sicherer seien. „Dort sterben nicht weniger Menschen durch Waffengewalt.“
Die einstige Protestpartei hat sich auf ihrem „Marsch durch die Institutionen“ in eine rechte, bürgerliche Partei verwandelt, die eifersüchtig die Pfründe ihrer gut gestellten Klientel verteidigt und bereitwillig die elementarsten demokratischen und humanitären Grundsätze über Bord wirft. Eine ähnliche Entwicklung vollzieht gegenwärtig die Linkspartei. Während sie in Hessen noch öffentlich zu Demonstrationen gegen Sammelabschiebungen aufruft, unterstützt sie in Thüringen, Berlin und Brandenburg, wo sie in den Landesregierungen sitzt, Abschiebungen oder zwingt Flüchtlinge zur „freiwilligen Ausreise“.