NSU-Prozess: Bundesanwalt stellt Geheimdiensten Persilschein aus

Am Dienstag begannen im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München die Plädoyers. Die Bundesanwaltschaft forderte die Verurteilung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe als Mittäterin bei allen Morden und Anschlägen der rechtsextremen Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU).

Zum Beginn des Mammut-Plädoyers der Bundesanwaltschaft, das sich über insgesamt 22 Stunden an mehreren Prozesstagen erstrecken soll, befasste sich Bundesanwalt Herbert Diemer allerdings nicht mit Beate Zschäpe und ihren vier Mitangeklagten. Stattdessen stellte er den staatlichen Sicherheitsbehörden einen Persilschein aus. Er wies alle Vorwürfe staatlicher Vertuschung oder der Verstrickung staatlicher Behörden in die Taten des NSU vehement zurück.

„Es ist unzutreffend, wenn behauptet wird, der NSU-Prozess habe Fehler staatlicher Behörden nicht aufgeklärt oder den weiteren Unterstützerkreis des NSU nicht weiter durchleuchtet“, erklärte er laut der Gerichtsreporterin der SüddeutschenZeitung, Annette Ramelsberger. „Anhaltspunkte für die strafrechtliche Verstrickung staatlicher Behörden in die Taten des NSU sind nicht aufgetreten, sonst wären sie strafrechtlich verfolgt worden.“

Beides ist offenkundig falsch.

In dem Prozess, der sich seit seiner Eröffnung im Mai 2013 über insgesamt 375 Verhandlungstage hinzog, haben sowohl das Gericht wie die Bundesanwaltschaft systematisch verhindert, dass die Rolle der staatlichen Behörden durchleuchtet wurde, unter deren Augen der NSU mehrere Jahre lang unbehelligt morden konnte. Stattdessen konzentrierten sie sich ausschließlich auf die persönliche Tatbeteiligung der Angeklagten und nahmen auch noch das absurdeste Detail ihres Lebens ausführlich unter die Lupe.

Anträge von Nebenklägern, auch die Rolle von Geheimdiensten, Kriminalämtern und deren Zuträgern zu untersuchen, wurden regelmäßig abgewiesen, obwohl sie für die Aufklärung des Tatgeschehens und selbst für die Bestimmung der Schuld der Angeklagten von erheblicher Bedeutung gewesen wären. So gibt es Hinweise, dass Zschäpe selbst zeitweise Informantin des Verfassungsschutzes war.

Und „Anhaltspunkte für die strafrechtliche Verstrickung staatlicher Behörden in die Taten des NSU“ gab es sowohl im Prozess wie in den gleichzeitig tagenden Untersuchungsausschüssen des Bundestags und mehrerer Länderparlamente dutzendfach.

So ist im Detail bekannt, dass über zwei Dutzend V-Leute von Geheimdiensten und Polizei im direkten Umfeld des NSU aktiv waren. Einer war 2006 sogar in dem Internetcafé in Kassel anwesend, als dort das neunte Mordopfer, Halit Yozgat, ermordet wurde.

Auch Ramelsberger schreibt, Diemer habe nichts darüber gesagt, „wie stümperhaft und auf dem rechten Auge blind die Behörden ihre Arbeit jahrelang versahen, insbesondere die Verfassungsschützer“. Stattdessen kritisiere der Bundesanwalt in seinem Plädoyer mehrere Nebenkläger, die der Bundesanwaltschaft und dem Gericht seit Langem vorwerfen, sich zu sehr auf die fünf Angeklagten zu konzentrieren und die rechten Strukturen außer Acht zu lassen.

Auch der Leiter des Ressort Innenpolitik der SZ, Heribert Prantl, schreibt: „Der Persilschein, der den Staatsbehörden von der Bundesanwaltschaft ausgestellt wird, widerspricht allem, was man weiß: Geheimdienste haben V-Mann-Akten vernichtet. V-Leute des Verfassungsschutzes waren den NSU-Mördern viel zu nahe. Dazu muss man nur den erschütternden 1800-Seiten-Bericht des thüringischen Untersuchungsausschusses lesen.“

Das Plädoyer von Bundesanwalt Herbert Diemer ist aber nicht nur „fehlerhaft“, wie Prantl schreibt. Es zeigt, dass es der Anklage im Münchner NSU-Prozess vor allem darum ging, die Mauer des Schweigens und Vertuschens, mit der die Sicherheitsbehörden ihre Komplizenschaft mit dem NSU-Terror verheimlichen, aufrecht zu erhalten.

Nach wie vor beharrt die Bundesanwaltschaft darauf, dass die Ermordung von neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer Polizistin sowie die Bombenanschläge und Raubüberfälle ausschließlich von den beiden toten Neonazis Mundlos und Böhnhardt sowie der Angeklagten Zschäpe begangen wurden. Doch alle bisherigen Erkenntnisse sprechen eindeutig dagegen.

Im September vergangenen Jahres wurde bekannt, dass auch die klageführende Bundesanwaltschaft an der Vernichtung von Beweismitteln beteiligt war. Damals berichtete Die Welt, dass die Behörde im November 2014 die Vernichtung von Asservaten des Chemnitzer Neonazis Jan Werner veranlasst hatte. Werner ist eine Schlüsselfigur im NSU-Verfahren, gegen ihn läuft seit 2012 ein Verfahren als Beschuldigter im NSU-Prozess. Er soll den NSU-Mitgliedern beim Untertauchen geholfen haben.

Aufgedeckt wurde die Vernichtung durch Zufall. Der vom damaligen NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags beauftragte ehemalige Richter Bernd von Heintschel-Heinegg hatte sich für ein Notizbuch Werners interessiert. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft im NSU-Ausschuss erklärte dann, dass zwei Bundesanwälte am 3. November 2014 die Vernichtung dieses Notizbuches und aller noch vorhandener Asservate aus dem Besitz Werners angeordnet hatten. Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits seit zwei Jahren ein Vernichtungsmoratorium des Bundesinnenministeriums, wonach keine Akte mit möglichem Bezug zum NSU-Komplex vernichtet werden darf.

Wir schrieben damals, der NSU-Prozess mache deutlich, dass sich der Geheimdienst allen juristischen Ermittlungen widersetze:

„Dieser Staat innerhalb des Staatsapparats weckt Erinnerungen an die Weimarer Republik, in der rechte paramilitärische Verbände gegenüber Strafverfolgung weitestgehend immun waren, enge Verbindungen zum Staatsapparat unterhielten und von diesem unterstützt wurden. Später bildeten sie eine wichtige Grundlage für die faschistischen Kampfverbände.

Bislang hat niemand ernsthaft versucht, gerichtlich den Schleier über den Verfassungsschutzämtern, dem NSU und der Neonazi-Szene zu lüften. Einzige Ausnahme sind die Anwälte der Nebenklage, die im Münchener NSU-Prozess die Opferfamilien vertreten. Doch diese werden vom Gericht und der Bundesanwaltschaft ausgebremst, keine der Bundes- und Landtagsparteien unterstützt sie ernsthaft.

Im Gegenteil, eine Allparteienkoalition aus CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken ist sich einig darüber, dass die Geheimdienste gestärkt, zentralisiert und über die Polizei mit Exekutivvollmachten ausgestattet werden müssen. Riefen sie unmittelbar nach dem Auffliegen des NSU vor fünf Jahren noch nach einer verstärkten Kontrolle, bewilligen sie den Verfassungsschutzämtern nun mehr Geld, mehr Personal und mehr Macht. Der ‚Staat im Staat‘ wird zementiert.“

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