„Der Mauretanier“ Mohamedou Ould Slahi ist zum öffentlichen Gesicht der Anklage gegen das US-Gefangenenlager Guantánamo geworden, in dem er 14 Jahre lang eingesperrt war und schwer gefoltert wurde. Doch obwohl er vor zehn Jahren freigelassen wurde und seine Unschuld zweifelsfrei bewiesen ist, darf er nicht nach Duisburg reisen. Die deutschen Behörden behandeln ihn weiterhin als „Terroristen“.
Deutlicher könnten sie ihre Unterstützung für die diktatorischen Herrschaftsmethoden Donald Trumps nicht zeigen, der das berüchtigte Foltergefängnis Guantánamo zum Konzentrationslager für 30.000 Häftlinge ausbauen lässt und nach seinem Vorbild überall in den USA ähnliche Lager für Migranten errichtet.
Slahi wurde international bekannt, weil er seine Leidensgeschichte in Tagebuchaufzeichnungen festgehalten hatte, die unter dem Titel „Das Guantánamo-Tagebuch“ zunächst mit vielen Schwärzungen veröffentlicht wurden. Es lieferte die Grundlage für das Drehbuch des Films „Der Mauretanier“ mit Jodie Foster als Menschenrechtsanwältin und Benedict Cumberbatch als Ermittler, der von etwa 3,8 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern gesehen wurde.
Der Film wurde auch im deutschen Fernsehen gezeigt. Eine Dokumentation unter dem Titel „Slahi und seine Folterer“ ist in der ARD Mediathek zu sehen.
Doch trotz seiner Rehabilitation darf Slahi, der inzwischen als Schriftsteller tätig ist, bis heute nicht nach Deutschland reisen. Die Einreise ist ihm wiederholt verweigert worden.
2021 durfte er nicht zur Berlinale kommen, um die Deutschland-Premiere von „Der Mauretanier“ mitzuerleben. 2023 wurde er nach dem Erscheinen seines ersten Romans „Die wahre Geschichte von Ahmed und Zarga“ nach Berlin eingeladen, um das African Book Festival zu leiten, was eine heftige Kampagne gegen ihn auslöste, woraufhin seine Einreise untersagt wurde. „Ein Israelhasser sollte kein Buchfest leiten dürfen,“ schrieb Alan Posener in der Welt.
Einmal in die Fänge der Geheimdienste geraten, wird Slahi lebenslang als Verdächtiger verfolgt. Ganz besonders jetzt, wo alles getan wird, um das islamische Feindbild aufrecht zu erhalten. Das soll jeglichen Widerstand gegen die imperialistischen Kriege im Nahen Osten und anderswo im Keim ersticken. Das Einreiseverbot für Slahi reiht sich in die politischen Angriffe auf Künstler und Autoren ein, die sich mit den Palästinensern solidarisieren und die imperialistische Kriegspolitik ablehnen.
Slahi darf immer noch nicht nach Duisburg kommen, obwohl das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf die Begründung der Stadt für die Einreisesperre am 2. Februar für rechtlich nicht mehr relevant erklärt hatte. Da die Duisburger Behörden beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig Revision einlegten und den Terrorismusverdacht gegen Slahi aufrechterhalten, darf er weiterhin nicht nach Deutschland einreisen, weder an Premieren seiner Stücke noch an Preisverleihungen teilnehmen und auch nicht seine Frau und seinen Sohn besuchen, die in Deutschland leben.
Duisburg stützt sich bei seinem Terrorismusverdacht auf Angaben des US-Justizministeriums. Und dies, obwohl das Bundeskriminalamt keine Hinweise gefunden hat, dass Slahi irgendetwas mit den 9/11-Anschlägen zu tun hatte.
Über Slahis Geschichte hat die WSWS mehrfach berichtet. Daher hier nur kurz die wichtigsten Fakten.
In Verdacht war Slahi gekommen, weil er 1990 als gläubiger Moslem nach Afghanistan gereist war, um sich in einem al-Qaida-Camp für den Dschihad gegen das von der Sowjetunion unterstützte Regime von Nadschibullah vorzubereiten. Al-Qaida und andere islamistische Gruppen wurden damals vom US-Geheimdienst CIA unterstützt und gefördert, um den sowjetischen Einfluss in Zentralasien zu schwächen.
Nach einer zweiten Afghanistanreise 1992 kehrte Slahi nach Deutschland zurück, um sein unterbrochenes Studium der Elektrotechnik abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er laut eigener Aussage alle Verbindungen zu al-Qaida abgebrochen.
Er geriet jedoch 1998 beim Verfassungsschutz unter Verdacht, nachdem amerikanische Dienste ein Telefonat zu seinem Cousin Mahfouz Ould al-Walid abgehört hatten, das dieser von einem Telefon Osama bin Ladens führte. Dabei ging es allerdings nur darum, dass der Cousin Slahi bat, seinem krankem Vater Geld zu schicken.
Die CIA hielt Slahi danach fälschlicherweise für den Chefrekrutierer al-Qaidas in Deutschland. Dazu kam, dass ein Verwandter von ihm Mitglied der Führung al-Qaidas gewesen war und das religiöse Beratungsgremium der Organisation geleitet hatte. Er hatte die Organisation jedoch aus Protest gegen die geplanten Anschläge vom 11. September 2001 verlassen. Ab diesem Zeitpunkt war Slahi offenbar für immer im Visier der Geheimdienste.
2001 wurde er in Mauretanien, wo er seit einem Jahr wieder lebte und als Elektrotechniker arbeitete, auf Betreiben von US-Sicherheitskräften festgenommen und mehrere Wochen von mauretanischen Beamten und amerikanischen Geheimdienstlern verhört. Die Verhöre wurden in Jordanien und Afghanistan fortgesetzt. Von 2002 bis 2016 war er dann in Guantánamo inhaftiert und grausamen Verhören und Foltern ausgesetzt.
Die US-Geheimdienste wollten in ihm einen der Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001 sehen und Informationen von ihm erhalten. Er wurde mit Isolationshaft, Waterboarding, Dauerbeschallung, sexueller Belästigung, Schlafentzug, Körperverletzungen und Androhung von Gewalt gegen seine Mutter gefoltert. Schließlich gestand er Taten, die er nie begangen hatte.
Nach seiner Freilassung durchlebte Slahi eine Odyssee zwischen deutschen Behörden. Das Auswärtige Amt stimmte einem Visumsantrag zu, nicht zuletzt, weil er fließend Deutsch sprach und in der Deutschen Botschaft von Nouakchott, der Hauptstadt Mauretaniens, ein gern gesehener Gast war und dort Vorträge halten konnte. Das Bundesinnenministerium aber intervenierte dagegen.
Dem Bundeskriminalamt (BKA) liegen allerdings keine Erkenntnisse vor, dass von Slahi eine Terrorgefahr ausgeht, dass er nach seiner Freilassung islamistische Ideologien verbreitete oder dass er in den vergangenen 20 Jahren in der islamistischen Szene in Deutschland aktiv war. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte für den Prozess eine entsprechende Auskunft des BKA eingeholt.
Die Stadt Duisburg hatte bereits 1999 eine unbefristete Einreisesperre gegen Slahi wegen Sozialbetrugs erteilt. Er hatte nach dem Studium Arbeitslosengeld beantragt und später eine Firma gegründet, ohne dies – aus Versehen, wie er sagte – der Bundesanstalt für Arbeit zu melden. Ein Gericht wertete dies nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als vorsätzliche Straftat und verhängte sechs Monate Gefängnis auf Bewährung. Slahi wurde aus Deutschland ausgewiesen.
Als er 2020, nach mehr als 20 Jahren, bei der Stadt Duisburg die Befristung der Einreisesperre beantragte, verfügte diese eine weitere Sperre für 20 Jahre. Sie begründete dies mit der angeblich weiterhin bestehenden Terrorgefahr. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und in zweiter Instanz auch das OVG Düsseldorf haben diese Sperre aufgehoben, aber Revision zugelassen.
Slahi ist inzwischen niederländischer und damit EU-Bürger. Er arbeitet als Autor und wollte wegen der Premieren seiner Stücke und Preisverleihungen nach Duisburg reisen. Außerdem wollte er seine Ehefrau, eine amerikanische Menschrechtsanwältin, und seinen Sohn besuchen. Aber auch sein Antrag auf Familienzusammenführung wurde abgelehnt.
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