Die Europäische Union verschärft abermals ihre Migrations- und Asylpolitik. Dabei geben rechtsextreme Parteien den Takt an. Mit Freiheitsentzug und Abschiebungen in Drittstaaten werden die Grundrechte von schutzsuchenden Menschen verletzt, die Europa erreicht haben.
Ende März wurde im Europäischen Parlament die neue „Rückführungsverordnung“ als Teil der verschärften EU-Asylpolitik (GEAS) verabschiedet. Im Kern untergräbt sie die Rechte von Schutzsuchenden und Migranten, die einen Weg in die Länder der Europäischen Union gefunden haben. Ihnen wird, wenn sie aus vermeintlich „sicheren Drittstaaten“ kommen, der Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt; ihnen drohen Inhaftierung, schnellere und härtere Abschiebungen, gegen die sie sich kaum wehren können, und schließlich die Internierung in Ländern, zu denen sie keinerlei Beziehung haben.
Willkürliche Inhaftierung
Künftig können EU-Mitgliedstaaten jene Migranten, die als ausreisepflichtig gelten, bis zu 24 Monate in Abschiebehaft stecken. Bisher galten sechs Monate als maximaler Zeitraum für die Inhaftierung von abgelehnten Asylsuchenden, bei denen Fluchtgefahr angenommen wurde. Jetzt werden neue Kriterien eingeführt, die viel schneller eine Fluchtgefahr oder „Sicherheitsgefahr“ und somit die Abschiebehaft begründen – so etwa, wenn Menschen auf ihrer Flucht gefälschte Dokumente verwendet haben oder nach Auffassung der Behörden nicht ausreichend an der Beschaffung von Reisedokumenten oder der Verifizierung ihrer Identität mitwirken.
Die maximale Dauer der Abschiebehaft von zwei Jahren kann sogar unbegrenzt verlängert werden, wenn unterstellt wird, dass eine „Sicherheitsgefahr“ von den Geflüchteten ausgeht. Dabei muss keine strafrechtliche Verurteilung erfolgt sein; die „Sicherheitsgefahr“ kann allein auf Vermutungen der Behörden beruhen. Dies öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor und stellt eine erhebliche Verletzung der Grundrechte von Asylsuchenden in Europa dar. Es ist ein klarer Bruch mit Artikel 6 der EU-Grundrechtecharta, die jedem Menschen das Recht auf Freiheit gewährt. Pro Asyl kommentiert: „Insgesamt steht zu befürchten, dass mit der geplanten Ausweitung der Abschiebungshaft sehr viele Menschen unverhältnismäßig lang ihrer Freiheit beraubt werden – und das nur, weil sie keinen aktuell gültigen Aufenthalt haben.“
Tatsächlich sind die Freiheiten und Grundrechte aller Menschen – eingeboren oder zugewandert – zutiefst bedroht, wenn willkürliche Inhaftierung von vulnerablen Gruppen oder unliebsamen Einzelpersonen aufgrund von Mutmaßungen staatlicher Vertreter möglich ist. Eine solche Praxis kennzeichnet Unrechtsregime und Diktaturen.
Abschiebung in Drittstaaten
Mit der neuen Rückführungsverordnung ebnet die EU auch den rechtlichen Weg für die Schaffung und Inbetriebnahme sogenannter „Return Hubs“ in Drittstaaten außerhalb Europas. Die EU-Innenminister hatten sich erst im Januar bei einem Treffen auf Zypern auf ein Konzept für „sichere Drittstaaten“ geeinigt. Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig leichter in diese Länder abgeschoben werden, auch wenn keinerlei Verbindung – etwa durch Familie, Freunde oder frühere Aufenthalte – dorthin besteht und das Land nicht auf der Fluchtroute der Schutzsuchenden lag.
Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist ein starker Befürworter dieser Idee und hat unter Einbezug des EU-Kommissars Magnus Brunner (ÖVP) und der Mitgliedstaaten Niederlande, Dänemark, Griechenland und Österreich eine „Kerngruppe“ gebildet, die diese Lager für Abgeschobene auf anderen Kontinenten auf den Weg bringen soll. Mit welchen Ländern derzeit konkret verhandelt wird, ist nicht bekannt, aber verschiedene afrikanische Länder wurden bereits ins Spiel gebracht. Die Niederlande haben 2025 einen Vertrag mit Uganda geschlossen, wo ein Return Hub entstehen soll. Auch Kenia soll im Gespräch sein, um insbesondere abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan und Syrien dorthin abzuschieben, berichtet NBC News. Dobrindt hat die Inbetriebnahme von Return Hubs noch für 2026 angekündigt.
Konkrete Standards für den Aufenthalt oder die Versorgung der betroffenen Menschen in den Drittstaaten schreibt die Rückführungsverordnung nicht vor. Zwar sollen formal nur solche Drittländer infrage kommen, in denen internationale Menschenrechtsstandards und das völkerrechtliche Abschiebungsverbot eingehalten werden – das sogenannte Non-Refoulement-Gebot, nach dem keine Abschiebung in Staaten stattfinden darf, in denen Verfolgung droht. Doch die formale Erklärung dürfte das Papier nicht wert sein, auf dem sie steht. Schließlich kooperiert die EU in der Flüchtlingsabwehr bereits seit Jahren mit Regierungen und Staaten, die wegen ihrer Nichtbeachtung von Menschenrechtsstandards international kritisiert werden, so etwa Tunesien, Niger, Ägypten oder die libysche „Küstenwache“.
Die Entwurfsfassung der Rückführungsverordnung sah zunächst noch vor, dass Minderjährige mit und ohne Begleitung nicht in solche Drittstaaten abgeschoben werden sollen. Das Europaparlament und die Mitgliedstaaten haben die Verordnung verschärft und die Möglichkeiten geschaffen, dass Kinder und ihre Familien in die Return Hubs abgeschoben werden können. Dies ist ein klarer Bruch mit der UN-Kinderrechtskonvention, welche das Wohl der Kinder und ihren Schutz ins Zentrum stellt, ihnen Freiheit und Rechte zuspricht und eine Bestrafung wegen des Status der Eltern explizit verbietet.
Probelauf für eine Koalition von CDU/CSU und AfD in Deutschland
Die Abstimmung im Europaparlament zur Rückführungsverordnung war mehr als nur die Zustimmung zu einem juristischen Rahmen für systematische Menschenrechtsverletzungen. Es war auch ein Probelauf für die direkte Zusammenarbeit der „konservativen“ Parlamentariergruppe in der Europäischen Volkspartei (EVP/EPP) mit den offen rechtsextremen Parteien. Die Parlamentspositionen zu den EU-Migrationsgesetzen, die im Rahmen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in den vergangenen Wochen beschlossen wurden, sind nach Recherchen der Nachrichtenagentur dpa zwischen der EVP und Fraktionsgruppen der äußersten Rechten in Chats und persönlichen Treffen ausgehandelt worden. Entsprechend bildeten dann auch EVP und Rechte bei der Verabschiedung der Rückführungsverordnung eine Stimmmehrheit für die zuvor noch verschärfte Version.
Bei der Verabschiedung der Rückführungsverordnung johlten die rechten Fraktionen im Europaparlament frenetisch. Sie feierten den Erfolg, ihre Position durchgesetzt zu haben in Form einer Verordnung, welche die Rechte von schutzsuchenden Menschen mit Füßen tritt. Sie feierten auch die faktische Koalition mit der EVP, welche die Aussicht auf eine Regierungsübernahme in einflussreichen EU-Mitgliedstaaten in sich trägt, so etwa in Deutschland.
Der Partei- und Fraktionsvorsitzende der EVP, Manfred Weber, ist gleichzeitig stellvertretender CSU-Vorsitzender und vertritt ebenso wie sein Parteifreund Alexander Dobrindt eine Politik „mit aller Härte“ gegen Migranten. Bereits 2018 hatte er für eine Zusammenarbeit mit Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán plädiert, um wortwörtlich „die finale Lösung der Flüchtlingsfrage“ auf EU-Ebene zu erreichen. Im Dezember 2025 verteidigte er in einem Presseinterview vorausschauend ein mögliches zukünftiges gemeinsames Votum mit rechtsextremen Europaparlamentariern in der Einwanderungspolitik mit der Aussage: „Wir werden uns durch niemanden aufhalten lassen, um illegale Migration zu stoppen und unseren Wohlstand zu sichern.“
Weber hatte schon im Oktober 2024 beim Beschluss zur Aufrüstung der EU-Außengrenzen sowie im November 2025 bei der Aufweichung des europäischen Lieferkettengesetzes eine ähnliche Zusammenarbeit von EVP und Rechtsaußen begleitet. Der Bericht der EVP zur aktuellen Rückführungsverordnung nennt die Abgeordneten, die an dem Dokument mitgewirkt haben – darunter die AfD-Abgeordnete Mary Khan für die extrem rechte Fraktion „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN). So bietet das Europaparlament auch den Raum, in dem eine mögliche künftige deutsche Regierungskoalition aus CDU/CSU und AfD bereits Form annimmt.
Arbeiterklasse muss Migranten und Geflüchtete im eigenen Interesse verteidigen
Die Migrationspolitik ist ein Gradmesser für den Übergang der bürgerlich-kapitalistischen Regierungen in autoritäre Regime. Die EU feiert sich gerne in Sonntagsreden als demokratisch und freiheitlich, doch in der Asylpolitik zeigt sie offen ihr reaktionäres Gesicht: Die EU missachtet systematisch Menschenrechte von Geflüchteten, sie nimmt das massenhafte Sterben an der Außengrenze Mittelmeer und anderswo billigend in Kauf bzw. befördert es selbst durch Pushbacks und ähnliche Praktiken, und sie kooperiert nicht zuletzt offen mit Verbrecherorganisationen wie der libyschen „Küstenwache“ in der Flüchtlingsabwehr. Am Umgang mit der vulnerablen Gruppe der Geflüchteten kann beispielhaft abgelesen werden, wie sehr sich die Regierungen von den formal unterzeichneten Menschenrechten und grundlegend garantierten Freiheiten entfernen.
Eine Parallele zu Trumps Umgang mit Migranten in den USA ist unübersehbar und nicht zufällig. Die Masseninhaftierung und -abschiebung von Menschen, die als „irreguläre Migranten“ gelten, ist in den USA der zentrale innenpolitische Hebel, mit dem Trump und seine Schergen das Aushebeln von Grundrechten an einem Teil der Bevölkerung vorexerzieren. Auch Trump greift auf ein Netz von willfährigen autokratischen Regimen zurück, um Migranten in „Drittstaaten“ abzuschieben, etwa nach El Salvador. Die brutalen Morde an Rene Good und Alex Pretti, verübt von Trumps Einwanderungspolizei ICE, haben der Weltöffentlichkeit vor Augen geführt, dass der Terror letztlich der Einschüchterung der gesamten Bevölkerung dient.
In Europa und weltweit greift die herrschende Klasse zunehmend auf Formen der autoritären Herrschaft zurück, denn Krieg und die Zerschlagung sozialstaatlicher Strukturen führen unvermeidlich zu Widerständen in der Bevölkerung. Die Regierungen bereiten sich darauf vor, in den laufenden und anstehenden Verteilungskämpfen mit harten Bandagen gegen ihre eigene Bevölkerung vorzugehen und die Ansprüche der Arbeiterklasse auf ihren Anteil am gesellschaftlichen Reichtum zu unterdrücken.
Flüchtlinge und Migranten in Europa und weltweit müssen von der Arbeiterklasse verteidigt werden – nicht einfach aus Mitleid, sondern vielmehr aus einem gemeinsamen Interesse. Jede Spaltung entlang nationaler und ethnischer Linien schwächt die Arbeiterklasse. Sie kann ihre demokratischen Rechte, soziale Standards und Freiheiten nur dann wirkungsvoll verteidigen und einfordern, wenn sie vereint ist und für weltweite Gleichheit, Rechte und Freiheit kämpft, d.h. für eine internationale, sozialistische Alternative zu Ausbeutung und Unterdrückung.
